3. Um die Besonderheiten des hier zu beurteilenden Sachverhalts zu verstehen, ist auf die allgemeine Neubewertung 2020 einzugehen. Bei den meisten Grundstücken wurde die Neubewertung automatisch umgesetzt, indem die Steuerverwaltung namentlich die Anzahl Raumeinheiten unverändert beliess. Nicht so im vorliegenden Fall: In der bis 2019 geltenden Bewertung wurden insgesamt 204.2 RE berücksichtigt (vgl. nachstehende Tabelle; die Zahlen stammen aus dem Aufnahmeprotokoll inkl. Zusatzprotokoll Z1, Beilage 2 zur Stellungnahme vom 22.12.2023). Davon entfielen allerdings nur 49.6 RE auf tatsächlich vorhandene Räumlichkeiten. Mit den übrigen 154.6