2.3 Mit Wirkung ab Steuerjahr 2020 wurde der amtliche Wert sämtlicher nichtlandwirtschaftlicher Liegenschaften im Kanton Bern neu festgesetzt (Allgemeine Neubewertung 2020). Zuvor fand letztmals per 1999 eine allgemeine Neubewertung statt. Aufgrund der in der Zwischenzeit erfolgten Preisentwicklung im Immobilienbereich und der geänderten Zinssituation erhöhten sich die amtlichen Werte in den meisten Regionen des Kantons Bern. Einen besonders starken Anstieg verzeichneten die touristisch geprägten Gemeinden und insbesondere die hier relevante Gemeinde D.________. Weil die Eigenmietwerte bereits per 2015 angepasst wurden und eine