2.2 Den Steuergesetzen kann nicht entnommen werden, nach welcher Methode der Mietwert einer selbstgenutzten Liegenschaft zu bestimmen ist. Das von der Steuerverwaltung hierbei angewandte Vorgehen ist in den "Erläuterungen zum steuerlichen Bewertungssystem von Grundstücken und Liegenschaften" festgehalten (abrufbar unter: , Rubriken "Themen > Steuersituationen > Wohneigentum / Liegenschaften > Eigenmietwert > Links und Downloads"; fortan: Erläuterungen).