F. Der Vertreter hat mit Schreiben vom 22. Dezember 2023 im Namen der Rekurrenten zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen und an seinen Anträgen und Standpunkten festgehalten. Der Steuerverwaltung ist am 9. Januar 2024 Gelegenheit gewährt worden, sich zur Stellungnahme des Vertreters zu äussern. Sie hat daraufhin ein vom 23. Januar 2024 datiertes Schreiben der Abteilung amtliche Bewertung eingereicht, das wortwörtlich mit der Stellungnahme vom 11. Oktober 2023 übereinstimmt. G. Mit Schreiben vom 14. Februar 2024 hat der Vertreter auf eine weitere Stellungnahme verzichtet.