E. Die Steuerverwaltung hat sich am 31. Oktober 2023 vernehmen lassen. Sie beantragt die Abweisung von Rekurs und Beschwerde, wobei sie auf eine von der Abteilung Amtliche Bewertung verfasste Stellungnahme vom 11. Oktober 2023 verweist. Darin wird argumentiert, dass die Eigenmietwerte im Kanton Bern bereits im Jahr 2015 an die Marktmietverhältnisse angepasst worden seien. Die im Jahr 2020 durchgeführte allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke sollte "nur einen indirekten Einfluss auf den bisher anerkannten Eigenmietwert ausüben". In der Gemeinde D.___