1. Der Eigenmietwert für die direkte Bundessteuer betreffend Grundstück D.________ Gbbl. Nr.1_____ sei auf CHF 405'900.-- zu reduzieren und die Veranlagungen für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer 2020 seien auf dieser Basis zu reduzieren. 2. Falls die Rekurskommission ein Marktwertgutachten einholen sollte und dieses eine Marktmiete von weniger als CHF 405'900.-- ausweisen sollte, sei der Eigenmietwert auf diesen Betrag zu senken und die Veranlagungen seien auf dieser Basis zu reduzieren. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge