D. Gegen die Einspracheentscheide haben die Rekurrenten, nunmehr vertreten durch Rechtsanwalt C.________ (fortan: Vertreter) mit Eingabe vom 12. September 2023 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) Rekurs betreffend die kan- -2- tonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer erhoben. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: