C. Die Steuerverwaltung wies die Einsprache mit Einspracheentscheiden vom 21. August 2023 (pag. 1-7) ab, wobei sie zur Begründung auf ihre Schreiben vom 9. Mai 2023 und vom 15. Juni 2023 verwies, denen wiederum je eine Stellungahme der steuerverwaltungsinternen Abteilung Amtliche Bewertung vom 4. Mai 2023 (pag. 23-25) und vom 2. Juni 2023 (pag. 20 f.) beigelegt war (da alle für den Entscheid relevanten Äusserungen von dieser Abteilung stammen, wird sie im Folgenden in der Regel ebenfalls als Steuerverwaltung bezeichnet).