B. Gegen diese Verfügungen erhoben die Rekurrenten, damals vertreten durch die F.________ Treuhand AG, mit Schreiben vom 23. Juni 2021 Einsprache (pag. 8-10). Sie beantragten, den Eigenmietwert "auf einen massvollen Betrag im Verhältnis einer erzielbaren Marktmiete von max. CHF 300'000.-- zu reduzieren." Zur Begründung brachte die damalige Vertreterin einerseits vor, dass die Steuerverwaltung den Eigenmietwert zu Unrecht nicht wie üblich vom Protokollmietwert von CHF 882'397.-- (einem Zwischentotal bei der Berechnung des amtlichen Werts) abgeleitet habe, sondern von CHF 1'318'925.--, ohne dass die Steuerverwaltung erläutert habe, woher diese Bezugsgrösse stammt.