A. A.________ (fortan: Rekurrent) und B.________ (fortan: Rekurrentin; gemeinsam: Rekurrenten) haben ihren steuerrechtlichen Wohnsitz im Ausland. Der Rekurrent ist seit dem Jahr 2011 Alleineigentümer des Grundstücks D.________ Gbbl. Nr. 1_____, auf dem sich ein grosszügiges Einfamilienhaus (Gebäude Nr. 2____) und ein Gästehaus (Gebäude Nr. 2a_____) befinden. Aufgrund dessen sind die Rekurrenten im Kanton Bern beschränkt steuerpflichtig. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Oberland (fortan: Steuerverwaltung), veranlagte sie mit Verfügungen vom 10. Juni 2021 (Akten Steuerverwaltung, pag.