1. Der Einspracheentscheid vom 9. August 2023 betreffend die amtliche Bewertung des Grundstücks D.________ Gbbl. Nr. 1________ wird aufgehoben und die Sache zur Neufestsetzung des amtlichen Werts ab 2020 im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. 2. Für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission werden keine Kosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.