Bei den von der Steuerverwaltung genannten Prozentwerten geht es immer um das Verhältnis des amtlichen Werts zum erzielten Verkaufspreis (=100 %). Der tiefere Medianwert der Objekte ohne Nutzungsbeschränkung verglichen mit jenen, die nur als Erstwohnung oder als touristisch bewirtschaftete Wohnung genutzt werden dürfen, bedeutet somit, dass für Liegenschaften ohne Nutzungsbeschränkung im Normalfall höhere Preise gemessen am amtlichen Wert bezahlt werden als für solche mit einer Nutzungsbeschränkung. Dieses Ergebnis der von der Steuerverwaltung gemachten Analyse stützt somit den Standpunkt der Rekurrenten.