7.1.4 Schliesslich zeigen sich die Rekurrenten erstaunt darüber, dass der Medianwert bei Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung tiefer liegt als bei solchen mit einer entsprechenden Anmerkung. Ihrer Auffassung nach müsste gerade das Gegenteil zutreffen. Hierbei handelt es sich um ein Missverständnis. Bei den von der Steuerverwaltung genannten Prozentwerten geht es immer um das Verhältnis des amtlichen Werts zum erzielten Verkaufspreis (=100 %).