7.1.3 Die von den Rekurrenten ebenfalls beanstandete Aussage der Steuerverwaltung, wonach Wohnungen mit Nutzungsbeschränkungen rund 11 % über dem Median der Zweitwohnungen liegen ist korrekt: Der Medianwert der Zweitwohnungen liegt bei 69.0 % (Zeitraum 2013-2020), derjenige der Objekte mit Nutzungsbeschränkung bei 76.5 %. Die Differenz beträgt somit 7.5 Prozentpunkte, was, bezogen auf 69.0 % die von der Steuerverwaltung genannten 11 % ergibt (7.5 * 100 / 69).