7.1.2 Weiter kritisieren die Rekurrenten, dass die Steuerverwaltung den Medianwert der drei Einfamilienhäuser mit einer Anmerkung auf 75.5 % bestimmt hat. Ihrer Auffassung nach seien es 85.1 %. Dies trifft nicht zu. Der Medianwert (auch Zentralwert genannt) entspricht nicht dem Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der untersuchten Einzelwerte, sondern dem Wert, der die obere von der unteren Hälfte trennt. Auf diese Weise haben "Ausreisser" nach oben oder unten nur einen geringen Einfluss auf das Resultat. Freilich hat der Median bei bloss drei Werten keine Aussagekraft.