jekte auch nach der allgemeinen Neubewertung 2020 teilweise deutlich unter der vom Bundesgericht definierten Grenze von 70 % des Verkehrswerts. Dies betrifft namentlich Gebäude, bei denen der letzte Augenschein lange zurückliegt. Aufgrund dieser Umstände ist eine grosse Zahl -9- von Transaktionen erforderlich, damit aussagekräftige Schlüsse daraus gezogen werden können.