_ ist eine Anmerkung "Erstwohnung" eingetragen. Laut Bauentscheid vom 11. März 2019 (für die Steuerrekurskommission einsehbar im Grundbuchdateninformationssystem GRUDIS), der als Beleg für die Anmerkung gilt, muss das Wohnhaus "ausschliesslich und dauernd durch Personen genutzt werden, die in der Gemeinde D.________ Wohnsitz haben" (Ziff. 4.2). Damit steht fest, dass die Liegenschaft der Rekurrenten auf unabsehbare Zeit an Personen, die nicht in D.________ wohnen, weder vermietet noch verkauft werden darf.