Dass das Grundstück teilweise in einer Gefahrenzone liegt (gemäss Kataster der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen [ÖREB] liegt das Grundstück zu 19.4 % im Gebiet mit -7- mittlerer Gefährdung, zu 32.4 % im Gebiet mit geringer Gefährdung und zu 47.3 % im Gebiet mit Restgefährdung), ist im Berggebiet häufig der Fall und wirkt sich dementsprechend kaum negativ auf den Verkehrswert aus.