6.2 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Rekurrenten nicht nachweisen können, dass der amtliche Wert gemäss Einspracheentscheid (und erst recht nicht derjenige gemäss Vernehmlassung der Steuerverwaltung) tatsächlich über dem Verkehrswert liegt. Dazu reichen die von ihnen erwähnten, aber nicht näher belegten, "Abklärungen mit einem örtlichen Immobilienbüro" nicht aus. Die von den Rekurrenten getätigten Investitionen (CHF 65'000.-- für das Grundstück, ca. CHF 880'000.-- für den Neubau; vgl. pag. 21) liegen zwar unter dem amtlichen Wert; dabei handelt es sich jedoch höchstens um ein schwaches Indiz zu Gunsten der Rekurrenten. Dass das Grundstück teilweise in einer Gefahrenzone liegt