Es trifft zwar zu, dass der Umschwung für ein freistehendes Einfamilienhaus relativ klein ist. Dies ist jedoch bei zahlreichen anderen Grundstücken im Zentrum der Gemeinde D.________ auch der Fall und dürfte nur einen geringen Einfluss auf den Verkehrswert haben. Schliesslich ist zu beachten, dass die Wohnlage mit der Note 7 bereits zurückhaltend bewertet ist. Sie setzt sich aus den Teilnoten für die Aussicht (6), die Besonnung (7), die Nachbarschaft (7) und die "besondere Lage" (8) zusammen. Noten unter 6 werden in der Bewertungspraxis nur selten vergeben. Eine Anpassung der Wohnlagenote aufgrund des Umschwungs und der benachbarten Gebäude ist somit nicht gerechtfertigt.