5. Materiell machen die Rekurrenten geltend, dass rund 100 m2 ihres Grundstücks auf externe Parkplätze, die Zufahrtsstrasse und einen Wendeplatz entfielen. Zusammen mit dem steilen Gelände und den geringen Abständen zu den benachbarten Gebäuden führe dies dazu, dass sie nur über wenig Umschwung und "praktisch keine Privatsphäre" verfügten. Aufgrund der Kartenansicht im Grundbuchdateninformationssystem GRUDIS ist ersichtlich, dass Richtung Südwesten, der Hauptausrichtung des Wohnhauses, eine nicht bebaute Parzelle liegt. Es trifft zwar zu, dass der Umschwung für ein freistehendes Einfamilienhaus relativ klein ist.