4. Die Rekurrenten beantragen hauptsächlich, den Einspracheentscheid vom 9. August 2023 aufzuheben und den mit Verfügung vom 2. Juni 2020 eröffneten amtlichen Wert von CHF 747'500.-- zu bestätigen. In der Rekursschrift vom 5. September 2023 führen sie aus, dass dieser Wert erst am 2. Juni 2020 eröffnet worden sei, weshalb die der allgemeinen Neubewertung 2020 zugrunde liegenden neuen Erkenntnisse dabei bereits berücksichtigt worden seien. Wie in Erwägung 2.3 hiervor bereits erwähnt, lagen der Verfügung vom 2. Juni 2020, mit welcher der amtliche Wert ab Steuerjahr 2019 festgelegt wurde, noch die per 1999 geltenden Mietwertansätze und Zinssätze zugrunde.