Im Verfahren vor der Steuerrekurskommission beantragt die Steuerverwaltung, den amtlichen Wert um CHF 48'700.-- auf CHF 1'059'000.-- zu reduzieren. Sie begründet dies zum einen damit, dass die Anzahl Raumeinheiten des Wohnhauses um 0.5 RE tiefer ausfalle, weil mit der seit 2020 geänderten Bewertungspraxis weniger zusätzliche Ausbauten und Installationen zu berücksichtigen seien (Cheminée, Unterbaumöbel in Badezimmern, Eckbadewanne, Kücheneinrichtungen). Zum anderen führt die Steuerverwaltung aus, dass aufgrund der im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten zugunsten benachbarter Parzellen auf dem Grundstück Nr. 1______