3. Die Steuerverwaltung hat die allgemeine Neubewertung 2020 beim hier zu beurteilenden Grundstück umgesetzt, ohne erneut einen Augenschein vorzunehmen. Beim Hauptgebäude hat sie die Raumaufnahme und die Noten für die Gebäudeart (4), die Bauqualität (8), die Komfortstufe (8), die Wohnlage (7) und die Verkehrslage (9) unverändert übernommen und das wirtschaftliche Alter um ein Jahr erhöht (Differenz zwischen bisherigem Bezugsjahr 2019 und neuem Bezugsjahr 2020). Anhand dieser Bewertungsfaktoren und mit den aktualisierten Mietwertansätzen und Zinssätzen ist der neue amtliche Wert von CHF 1'107'700.-- bestimmt worden.