2.3 Von der allgemeinen Neubewertung zu unterscheiden ist die ausserordentliche Neubewertung gemäss Art. 183 StG. Eine ausserordentliche Neubewertung wird hauptsächlich dann durchgeführt, wenn an einem bestimmten Grundstück bauliche Veränderungen vorgenommen worden sind (Art. 183 Abs. 1 Bst. a StG). Gestützt auf diese Bestimmungen hat die Steuerverwaltung das Grundstück Nr. 1________ am 3. März 2020 nach Fertigstellung des Neubaus in Augenschein genommen und den amtlichen Wert mit Wirkung ab Steuerjahr 2019 neu festgesetzt. Dabei sind die Mietwertansätze und Zinssätze der letzten allgemeinen Neubewertung von 1999 angewendet worden.