G. Die Rekurrenten haben am 16. Januar 2025 zum Schreiben der Steuerverwaltung vom 19. Dezember 2024 und den beigefügten anonymisierten Listen Stellung genommen. Auf weitere Äusserungen der Parteien wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: