F. Die Steuerrekurskommission hat die Steuerverwaltung am 27. November 2024 aufgefordert, sich zur Thematik der möglicherweise tieferen Verkehrswerte von Objekten, die nur als -2- Erstwohnung genutzt werden dürfen, zu äussern und Unterlagen dazu einzureichen. Die Steuerverwaltung hat mit Schreiben vom 19. Dezember 2024 geantwortet und zugleich Listen von Grundstückverkäufen in der Gemeinde D.________ eingereicht (je eine transparente Version für die Steuerrekurskommission und eine anonymisierte Version für die Rekurrenten).