D. Die Steuerverwaltung hat sich am 9. November 2023 vernehmen lassen. Sie beantragt, den Rekurs teilweise gutzuheissen. Die Steuerverwaltung erachtet Kürzungen bei der Raumaufnahme und beim Parkplatz als gerechtfertigt, die einen amtlichen Wert von CHF 1'059'000.-- bewirken würden. Im Übrigen verweist die Steuerverwaltung auf ihre Verfügung vom 8. September 2020 und ihren Einspracheentscheid vom 9. August 2023. E. Die Rekurrenten haben mit Schreiben vom 4. Dezember 2023 zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen und an ihren bisherigen Anträgen festgehalten.