C. Mit Eingabe vom 5. September 2023 haben die Rekurrenten gegen den Einspracheentscheid Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragen, den amtlichen Wert auf CHF 747'500.-- festzusetzen, entsprechend dem ab Steuerjahr 2019 geltenden Wert. Die Rekurrenten erachten es als unzulässig, den amtlichen Wert innert kürzester Zeit um fast 50 % zu erhöhen. Weiter bringen die Rekurrenten hauptsächlich vor, dass der neue amtliche Wert deutlich über dem Verkehrswert liege. Dies sei namentlich darauf zurückzuführen, dass ihre Liegenschaft ausschliesslich als Erstwohnsitz verwendet werden dürfe.