B. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung (fortan: Steuerverwaltung), bestimmte den amtlichen Wert des Grundstücks Nr. 1________ im Rahmen der allgemeinen Neubewertung 2020 auf CHF 1'107'700.-- (Verfügung vom 8.9.2020, Akten Steuerverwaltung, pag. 27). Kurz zuvor wurde der amtliche Wert, nach Vollendung des Neubaus, ab Steuerjahr 2019 auf CHF 747'500.-- festgesetzt (Verfügung vom 2.6.2020, pag. 32). Die von den Rekurrenten gegen die Verfügung vom 8. September 2020 erhobene Einsprache vom 2. Oktober 2020 (pag. 8-13) wurde von der Steuerverwaltung mit Einspracheentscheid vom 9. August 2023 (pag. 1-4) abgewiesen.