A. Das Grundstück D.________ Gbbl. Nr. 1________, ist seit dem Jahr 2015 im Gesamteigentum von A.________ (fortan: Rekurrent) und B.________ (fortan: Rekurrentin; gemeinsam: Rekurrenten). Darauf liessen die Rekurrenten ein freistehendes Einfamilienhaus errichten, das sie im Jahr 2019 bezogen.