Vielmehr hätte sie auch eine Drittperson mit der Wahrung ihrer Interessen betrauen können. Ferner weist die Steuerverwaltung zu Recht darauf hin, dass in den frei abrufbaren Wegleitungen der Steuerverwaltung – welche auch als bekannt vorausgesetzt werden und für die Jahre 2018 bis 2020 gleich lauteten (abrufbar unter: , Start "Frühere Wegleitungen; Steuerjahr 2014-2019 > Steuerjahr 2018 > Natürliche Personen" [zuletzt besucht: 15.8.2024]) – unter Formular 2, Punkt 2.24 "Unterhaltsbeiträge > Merkblatt 6