Eine Nichtdeklaration, das habe auch der Rekurrentin als steuerrechtliche Laiin bekannt sein müssen, sei dabei sicher nicht der richtige Weg. Auch sei sie von dieser Pflicht aufgrund schwieriger familiärer Verhältnisse (Scheidung) und ihrer psychischen Situation (Burnout) nicht befreit. Vielmehr hätte sie auch eine Drittperson mit der Wahrung ihrer Interessen betrauen können.