Die Steuerverwaltung bringt im Rahmen des vorliegenden Rekurs- und Beschwerdeverfahrens vor, die Rekurrentin trage für das richtige und vollständige Ausfüllen der Steuererklärungen 2018 bis 2020 die Verantwortung. Selbst wenn sie sich bezüglich der Höhe der erhaltenen Beträge nicht im Klaren gewesen wäre, hätte sie einen Vermerk anbringen sollen oder sich zumindest mit der Steuerverwaltung in Verbindung setzen bzw. einen Hinweis in den Steuererklärungen anbringen müssen. Eine Nichtdeklaration, das habe auch der Rekurrentin als steuerrechtliche Laiin bekannt sein müssen, sei dabei sicher nicht der richtige Weg.