79) Unterhaltsleistungen im Umfang von CHF 10'610.-- zugeflossen sind. Aufgrund der schwierigen Situation betreffend die Nachvollziehbarkeit und Feststellung, in welcher Höhe die Rekurrentin pro 2020 effektiv Unterhaltsleistungen erhalten hat, geht die Steuerrekurskommission in Übereinstimmung mit der Steuerverwaltung (und zu Gunsten der Rekurrentin) davon aus, dass ihr im 2020 CHF 10'610.-- zugeflossen sind (Aufstellung; pag.