5. Vorab ist die Höhe der erhaltenen Unterhaltsleistungen für das Jahr 2020 zu überprüfen, da diese aufgrund der Verhältnisse (Bezug vom gemeinsamen, zwischenzeitlich aufgelösten Konto; vgl. Bst. B hiervor) zumindest bis zur Trennungsvereinbarung vom 5. Juni 2020 (pag. 58-57) unklar bzw. strittig sind. In der Trennungsvereinbarung ist in Ziff. 3 zunächst eine Aufstellung über die vom Ex-Ehemann zu leistenden Unterhaltsbeiträge ab Dezember 2018 aufgeführt. Dabei sind je nach Zeitraum unterschiedliche Beträge festgelegt worden (Dezember 2018 bis Oktober 2019: CHF 3'350.--/Mt.; November 2019 bis Januar 2020: CHF 1'550.--/Mt.; Februar 2020 bis März 2020: CHF 825.--/Mt.;