4. Strittig und nachfolgend zu prüfen ist die Rechtmässigkeit der Bussenerhebung für die Steuerjahre 2018 bis 2020 sowie die Höhe der im Jahr 2020 erhaltenen Unterhaltsleistungen. Hierzu ist zunächst die Höhe der erhaltenen Unterhaltsleistungen pro 2020 zu klären. Sodann ist zu prüfen, ob der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt ist. Ist dies der Fall, ist in einem weiteren Schritt die Höhe der auferlegten Bussen zu beurteilen.