G. Die Steuerrekurskommission hat die Rekurrentin mit Eingangsbestätigung vom 5. September 2023 aufgefordert eine Aufstellung mit den erhaltenen Alimentenzahlungen pro Steuerjahr (2018 bis 2020) einzureichen und zu belegen. Weiter ist die Rekurrentin dahingehend informiert worden, dass sie betreffend Busse das Recht auf eine persönliche Einvernahme hat. Sollte sie eine solche wünschen, ist sie aufgefordert worden, dies der Steuerrekurskommission mitzuteilen, ansonsten davon ausgegangen werde, dass sie auf eine solche verzichte. Darüber hinaus ist die Rekurrentin darauf hingewiesen worden, dass sie sich im Bussenverfahren nicht selbst belasten müsse.