-3- das Jahr 2020 seien zu hoch, bezüglich der Jahre 2018 und 2019 äusserte sich die Rekurrentin nicht. Die von ihr erwähnten Zahlungen 2020 von insgesamt CHF 10'610.-- seien nicht ausschliesslich Unterhaltsbeiträge gewesen, sondern hätten die Begleichung einer Restschuld aus dem Jahr 2019 in der Höhe von CHF 1'950.-- sowie Gerichtskosten von CHF 500.-- enthalten. Entsprechend habe der Ex-Ehemann im Jahr 2020 lediglich CHF 8'160.-- an Unterhaltsleistungen bezahlt. Sie bitte aufgrund ihrer schwierigen Situation um nochmalige Prüfung, ob auf die Bussen verzichtet werden könne.