Gemäss Trennungsvereinbarung hätte er pro 2020 CHF 15'080.-- bezahlen müssen. In der Einsprache habe die Rekurrentin sodann Zahlungen von insgesamt CHF 10'610.-- aufgeführt (am 13.7.2010 CHF 5'000.--; am 14.9.2020 CHF 4'610.--; im Dezember 2020 CHF 1'000.--). Die Steuerverwaltung habe folglich für die Berechnung der Nachsteuer und Bussen in ihren Einspracheentscheiden die gemäss Einsprache aufgeführten Unterhaltsbeiträge von CHF 10'610.-- berücksichtigt anstelle der bisher berücksichtigten CHF 10'930.-- (vgl. Bst. C hiervor). Den Bussenfaktor 0.33 hat die Steuerverwaltung bestätigt.