E. Die Steuerverwaltung setzte mit Einspracheentscheiden vom 28. August 2023 Nachsteuern für die Jahre 2018 bis 2020 von insgesamt CHF 12'020.10 (kantonale Steuern: CHF 10'525.--; direkte Bundessteuer: CHF 1'495.10) und Bussen in der Höhe von total CHF 3'966.60 (kantonale Steuern CHF 3'473.25; direkte Bundessteuer CHF 493.35) fest. Zur Begründung führte sie zusammengefasst aus, dass gemäss der Aufstellung der Rekurrentin vom 7. Juli 2023 der Ex-Ehemann im Jahr 2020 CHF 8'160.-- an Unterhaltsbeiträgen geleistet habe. Gemäss Trennungsvereinbarung hätte er pro 2020 CHF 15'080.-- bezahlen müssen.