D. Hiergegen erhob die Rekurrentin am 7. August 2023 Einsprache bei der Steuerverwaltung. Sie machte dabei eine Differenz der im Verhältnis zur Trennungsvereinbarung und der von ihr zuvor eingereichten Aufstellung betreffend die geleisteten Unterhaltsbeiträge geltend. Gemäss Trennungsvereinbarung müsse der Ex-Ehemann Unterhalt in der Höhe von insgesamt CHF 15'080.-- leisten. Hiervon fehlten jedoch die Zahlungen von je CHF 1'320.-- für die Monate Juli bis November 2020 komplett (= CHF 6'600.-- [5 Mt. X CHF 1'320.--]) und vom Dezember 2020 fehlten CHF 320.--. Demzufolge habe sie CHF 8'160.-- an Unterhaltsbeiträgen pro 2020 erhalten (pag. 92).