-2- (weiterhin) gewohnt habe, bezahlt (pag. 82). Zudem reichte sie die Trennungsvereinbarung vom 5. Juni 2020 mit den vereinbarten Unterhaltsbeiträgen (pag. 81-80) sowie eine handschriftliche Aufstellung der von ihrem Ex-Ehemann bereits geleisteten und noch offenen Zahlungen ein (pag. 79). Gestützt auf diesen Austausch erliess die Steuerverwaltung am 7. Juli 2023 die Verfügungen betreffend die Nachsteuern (CHF 10'584.15 kantonale Steuern, pag. 76, und CHF 1'504.-- direkte Bundessteuer, pag. 85) sowie die Bussen (CHF 3'492.80 kantonale Steuern, pag. 76 und CHF 496.30 direkte Bundessteuer, pag. 85).