C. Daraufhin stellte die Steuerverwaltung der Rekurrentin mit Schreiben vom 23. Mai 2023 die Nachsteuer- und Bussenberechnungen für die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer pro 2018 bis 2020 zur Prüfung zu. Die Steuerverwaltung wies in ihrem Schreiben darauf hin, dass sie das Verhalten der Rekurrentin nicht als vorsätzlich qualifiziert habe, weshalb sie den Bussenfaktor von 0.75 in Betracht ziehe und gab ihr die Möglichkeit eine persönliche Anhörung zu verlangen oder schriftlich Stellung zu nehmen (pag. 78-71). In der Folge erklärte die Rekurrentin erneut, sie habe keine "wirklichen" Unterhaltszahlungen erhalten.