Diese klar ersichtlichen Unterhaltsbeiträge hätte sie in den Steuererklärungen deklariert. Abschliessend wies sie darauf hin, dass es nie ihre Absicht gewesen sei falsche Angaben zu machen oder Steuern zu hinterziehen und bot ihre Mithilfe zur Klärung der Angelegenheit an (pag. 70).