B. Die Rekurrentin äusserte sich in ihrer Eingabe vom 10. Mai 2023 zum eröffneten Verfahren und brachte zusammengefasst vor, sie hätte nach der Trennung von ihrem Ex-Ehemann ab dem 18. Dezember 2018 mit dem Sohn im gemeinsamen Haus gewohnt. Den Unterhalt für sich und (den volljährigen) Sohn habe sie weiterhin ab dem gemeinsamen Konto bei der PostFinance, welches auf den Ex-Ehemann lautete, bestritten. Folglich habe sie keinen Überblick über die getätigten Bezüge gehabt. Erst mit der Trennungsvereinbarung vom 5. Juni 2020 habe es eine schriftliche Regelung über die vom Ex-Ehemann zu leistenden Unterhaltsbeiträge gegeben.