(Rekurrentin) in den Steuererklärungen der Jahre 2018 bis 2020 die Unterhaltsbeiträge, welche sie von ihrem Ex-Ehegatten (gem. Trennungsvereinbarung und Scheidungsurteil) ausbezahlt erhalten habe, nicht deklariert hat (vgl. Akten der Steuerverwaltung, pag. 66-57). Gestützt auf diese Meldung leitete die Steuerverwaltung ein Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren ein (pag. 69-67). Die Rekurrentin wurde hierüber mit Schreiben vom 2. Mai 2023 in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurde ihr die Möglichkeit zur Stellungahme eingeräumt.