A. Mit interner Meldung vom 18. Januar 2023 informierte die für die Veranlagung zuständige Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Veranlagungsbehörde), die innerhalb des Kantons Bern für die Nachsteuer und Steuerhinterziehung zuständige Abteilung Zentrale Veranlagungsbereiche, Bereich Nachsteuer (Steuerverwaltung), dass A.________ (Rekurrentin) in den Steuererklärungen der Jahre 2018 bis 2020 die Unterhaltsbeiträge, welche sie von ihrem Ex-Ehegatten (gem. Trennungsvereinbarung und Scheidungsurteil) ausbezahlt erhalten habe, nicht deklariert hat (vgl. Akten der Steuerverwaltung, pag.