__ nicht als Anlagekosten zu qualifizieren sind. Es ist der Steuerrekurskommission auch nicht möglich, wie vom Rekurrenten beantragt, im Sinn eines Entgegenkommens einen Teil dieser Kosten -5- steuerlich zum Abzug zuzulassen. Dies wäre eine Verletzung des Gebots der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Folglich wird der Rekurs abgewiesen.