142 StG zusammen. Dabei handelt es sich um Aufwendungen aus den mit dem Erwerb oder der Veräusserung des Grundstücks untrennbar verbundenen Ausgaben sowie denjenigen für die dauerhafte Wertvermehrung oder Verbesserung des Grundstücks (Markus Langenegger, Handbuch zur bernischen Grundstückgewinnsteuer 2001, 2002, N. 2 zu Art. 137 StG [nachfolgend: Langenegger Handbuch]). 4.1 Betreffend die strittigen Projektkosten für die ÜO Nr. ________ ist den Akten eine Zusammenstellung des Rekurrenten zu entnehmen, die sich wie folgt präsentiert: